Die Blogger und das Wettbewerbsrecht

Google ist längst nicht mehr everybody’s Darling. Das ist angesichts der krakenhaften Ausbreitung dieses Ladens verständlich. Das, was derzeit in Bloghausen zu Googles - und übrigens auch Yahoos - wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegenüber der eventuellen Voreinstellung von MSN als Suchmaschine im IE7 vorgebracht wird (hier, hier,…), zeugt jedoch von einer wettbewerbsrechtlichen Verkennung der Lage.
Der allgemeine Tenor: Google solle sich mal nicht so haben, schließlich sei auch Google inzwischen ein Monopolist und könne sich auch ohne Rechtsmittel ganz gut zur Wehr setzen.
Mal abgesehen davon, dass die Feststellung eines monopolverdächtigen Marktanteils bei Suchmaschinen für Google allenfalls in Deutschland richtig ist, handelt es sich bei Google an keiner Stelle um einen Monopolisten. Selbst eine marktbeherrschende Stellung kann ich nicht erkennen. Dazu reicht ein einfaches Gedankenexperiment: Was würde passieren, wenn Google ab Morgen früh erkennbar schlechtere Ergebnisse liefern würde, als die Mitbewerber? Klar! Die Nutzer würden sofort in Scharen überlaufen, der Marktanteil von Google implodieren.
Die gleiche Analyse gilt übrigens auch für den IE. Auch hier würde der Marktanteil empfindlich abschmelzen, wenn ab dem nächsten Update plötzlich nur noch die Hälfte aller Websites vernünftig dargestellt würden.
In sofern ist die Dualität Firefox/Google IE/MSN auch gar nicht die, um die es hier geht. Für die wettbewerbsrechtliche Beurteillung ist allein die Frage nach einer marktbeherrschenden Stellung zu beurteilen. Und wenn die überhaupt festzustellen ist, dann für MS auf dem Markt für Desktop-Betriebssysteme. Sowohl US- wie auch EU-Wettbewerbsbehörden waren bislang dieser Meinung. In der Logik des kleinen Gedankeexperiments von oben, ist dem wohl zuzustimmen. Was passiert, wenn Windows Vista Grütze ist? Erst mal gar fast gar nichts. Ohne Windows geht auf den meisten PCs und Notebooks auf absehbare Zeit nichts.
Wenn wir uns also darüber einig sind, dass MS eine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen hat, dann können die Wettbewerbsbehörden immer dann eingreifen, wenn diese Stellung mißbräuchlich eingesetzt wird. Auf dem Markt für Betriebssysteme selbst wäre das in erster Linie eine Preisaufsicht. Auf anderen Märkten wäre jeweils zu prüfen, ob es eine Behinderung des freien Wettbewerbs gibt. Im Falle der Verknüpfung von Windows und IE wurde die Marktbehinderung mehrfach festgestellt und MS hatte deswegen ja auch jede Menge Ärger. Wenn MS nun versucht diese Behinderung auf den Markt für Suchmaschinen auszudehnen, so ist das zumindest bedenklich.

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