Ja war das denn vorher erlaubt?

Die spinnen, die Römer Kalifornier!

“Kalifornien verbietet Phishing”,

liest man gestern bei heise online. Kaum zu glauben, dass dieses Delikt dort zuvor erlaubt war. So wie ich das sehe, hätte es das gute alte BGB (§ 263) auch getan.

Nachtrag: Aha, verstehe:

“Die bisherigen Gesetze gegen Betrug sind zwar prinzipiell auch auf Phishing anwendbar, das neue Gesetz erleichtert jedoch Strafverfolgung wie Schadensersatzforderungen.”

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