Kinderbetreuungskosten: Nachgerechnet!

Mein freundliches Käseblatt hat in der gestrigen Ausgabe mal etwas genauer ausklamüstert, was denn nun rausgekommen ist bei der ganzen Diskussion um die steuerliche Freistellung von Kinderbetreungskosten. Mein Fazit: Nicht viel Neues und ein bisschen deutsches Steuerchaos.

  • Für Leute wie uns, mit zwei Verdienern und richtig saftigen Ausgaben, bleibt es im Wesentlichen dabei: Wir werden wohl 4.000 € geltend machen können.
  • Etwas schlechter ist für die ausgegangen, die unter 6.000 € im Jahr für die Betreuung der lieben kleinen Ausgeben müssen. Da nur noch 2/3 der Kosten absetzbar sind, erreichen sie nicht den Höchstbetrag. Wie man das jedoch anstellt, können die Betroffenen mir dann bitte mal verraten ;-).
  • Zu früh gefreut haben sich vermutlich die meisten Alleinverdiener. Nicht nur, dass die Regelung nur für Kinder von 3 bis 6 greift. Absetzbar sind zudem nur Kindergartenkosten, nicht die Kosten für Tagesmütter. Wieso so herum, und nicht genau umgekehrt, was meines Erachtens eher im Sinne der ursprünglichen Idee gewesen wäre? Das weiß der Himmel.
  • Und als wäre nicht ohnehin schon alles kompliziert genug, bleibt eine alte Regelung uns auch noch  erhalten. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nämlich weiterhin zu 1/5 absetztbar.

Glücklich ist, wer einen Steuerberater in der Familie hat. Denn dessen Kosten lassen ja nun nicht mehr absetzen. Notwendig ist er mehr denn je.

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