… und andere Radwege

5456754851564gfdgdf4sd84fsd84448dsf4.jpgBevor wir mit weiteren Anekdoten über das Bochumer Radwegenetz fortfahren, bedarf eines kurzen Exkurses in die Theorie.

Wer nämlich bislang der Meinung war, es gäbe Radwege oder eben keine Radwege, den muss ich enttäuschen. Es gibt nämlich des weiteren auch andere Radwege.

Deren Existenz verdanken wir der Novelle der StVO von 1997 (”Radfahrernovelle”), einem Kernstück damaliger grüner Verkehrspolitik. In deren Zuge wurde festgelegt, dass eine Kommune fortan nicht mehr einfach irgendwelche Wege als Radwege kennzeichnen darf, sondern nur noch solche, die bestimmten Kriterien entsprechen.

Knapp zusammengefasst legen die Vorschriften fest, dass ein mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichneter Radweg den Ansprüchen an professionelles Radfahren (gerader Verlauf, ebene Fahrbahn, ausreichend breit etc.) genügen muss.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes gab es natürlich bereits zahllose Radwege, die den Kriterien nicht entsprachen. Für diese galt eine Übergangsfrist von 2 Jahren, innerhalb derer die Eignung als Radweg durch die Kommunen zu überprüfen war.

Damit ergab sich jedoch ein Dilemma:

Radfahrer stellen nämlich eine viel weniger homogene Gruppe dar, als Autofahrer dies sind. Neunjährige Anfänger und achtzigjährige Omas gehören genauso dazu wie regelmäßige Berufspendler - wie ich - und echte Profis. Während die Oma mit 5 - 10 km/h am Straßenrand entlang eiert, schaffe ich meist deutlich über 20, ein Bekannter von mir liegt auf ebener Strecke gar nahe der 40.

Hätte man nun einfach alle Radwege abgeschafft, die den Vorschriften des Gesetzes nicht genügten, dürften nicht nur die Profis wieder auf die Fahrbahn, sondern müssten auch Kinder und Omas in den Autoverkehr zurück.
Radfahrer müssen nämlich grundsätzlich die Fahrbahn benutzen, es sei denn, es gibt einen gekennzeichneten Radweg. Gibt es jedoch einen gekennzeichneten Radweg, so gilt für dieses Benutzungspflicht. Das wird den unterschiedlichen Ansprüchen der Radfahrer natürlich kaum gerecht.

Der Ausweg war die Erfindung des “anderen Radweges”. Statt mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 werden diese in anderer geeigneter Weise kenntlich gemacht, in Bochum bspw. mit weißen Strichen auf dem Gehweg und einem Piktogramm auf dem Asphalt.

Eigentlich eine gute Idee. Allerdings mit zwei kleinen Häkchen. Zum einen wissen die meisten Radfaher und leider noch viel weniger die Autofahrer davon. Man wird als auf der Fahrbahn Radelnder deshalb ständig angehupt und machmal auch rüde geschnitten. Frei nach dem Motto: “Soll er doch auf dem Radweg fahren.”

Zudem sind viele Kommunen nicht sehr konsequent beim Abbau der Schilder. Besonders an stark befahrenen Straßen traut man sich bspw. in Bochum nicht, den Autofahrern ein paar Radfahrer zuzumuten. Womöglich gäbe es am Ende noch einen Stau deswegen.

Wen das Thema genauer interessiert, der sei auf diesen Artikel bei Wikipedia verwiesen.

Und nun noch schnell zu meinen bisherigen Beispielen: Der Radweg mit dem Kuhfänger ist ein “anderer Radweg”. Ich fahre dort inzwischen auf der Fahrbahn. Die ist dort ohnehin breit genug. Der Radweg mit dem Doing hingegen ist benutzungspflichtig.

Es würde mich ja schon reizen, hier den Aufstand zu wagen und gegen die Benutzungspflicht Widerspruch einzulegen. Zumal der Radweg auch im weiteren Verlauf nicht wirklich Spaß macht. Aber dazu später mehr.

Meine Tags für diesen Artikel.

-

Ähnliche Artikel.

-

Schon 2 Kommentare.

  1. Jens

    Und, wann kommt Dein erster Widerspruch? Ich hab in Karlsruhe schon zwei durch …

  2. 50hz

    Herzlichen Glühstrumpf. Für sowas habe ich nicht die rechte Muße derzeit.

Sag was, bevor Du gehst!

Mein Blog

blog.50hz.de? Was ist das denn? Kurz gesagt, eine leicht chaotische Sammlung dessen, was 50hz bewegt: Alltägliches, Ärgerliches, das Verkehrsmittel Bahn und - ganz besonders - Zeitungen (und andere Medien) sowie die Beobachtung eben derer. Ach ja! Und Blogs natürlich.

Meine six groups