Der RA Steinhöfel ein Content-Dieb?

Im Zusammmenhang mit einer weiteren abseitigen und rechtlich wohl auch fragwürdigen Abmahn-Story aus dem Hause Media Saturn bin ich über einen schier unglaublichen Vorwurf gestolpert: Dem ehrwürdigen RA Steinföfel wird doch tatsächlich plumper Content-Diebstahl vulgo eine Urheberrechtsverletzung unterstellt.

Wie wir alle wissen - wir Medienbeobachter wissen das ganz besonders gut - ist es ziemlich verboten, einen urheberrechtlich geschütztes Werk zu kopieren und dann der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dies gilt vollkommen unabhängig davon, ob es sich dabei um einen gedruckten Text im herkömmlichen Sinne handelt oder das Werk auf anderem Wege - bspw. auf der Seite www.spiegel.de - verbreitet wurde.

Ob es sich bei einem Text um ein Werk handelt, darüber kann man sich im Einzelfall streiten. Bei Bildern ist die Sache einfach, die sind auf jeden Fall Werke im Sinne des Urheberrechts.

Wenn man also - wie beim RA Steinhöfel offenbar übliche Praxis - Artikel und Bilder auf seine eigene WebSite kopiert, handelt es sich dabei ganz sicher um einen urheberrechtlich relevanten Tatbestand, der eines Ausnahmetatbestandes oder einer Genehmigung durch den Urheber bzw. Rechtinhaber bedarf.

Mit Ausnahmetatbeständen kenne ich mich einigermaßen aus. Wir Medienbeoachter haben uns darüber lange genug mit den Verlegern und auch vor Gericht gestritten. Der Fall beim RA Steinhöfel ist dadurch meiner Ansicht nach nicht abgedeckt.

Ergo: Es braucht für jeden einzelenen Text und auch für die Fotos einer Genehmigung. Das weiß auch der RA Steinhöfel ganz bestimmt und hat deshalb diese Genehmigungen in mühsamer Kleinarbeit eingeholt.

Da bin ich ganz sicher.

Der Autor des Artikels bei SPON hat sicher nur nicht hart genug im eigenen Hause recherchiert, als er sich zu diesem Absatz hinreißen ließ:

“Übrigens hat Rechtsanwalt Steinhöfel offensichtlich einige Wissenslücken im Bereich Medien- und Urheberrecht. Auf seiner Homepage veröffentlicht er Texte verschiedener Medien, darunter auch aus dem SPIEGEL und von SPIEGEL ONLINE. Eine Genehmigung dafür hatte er nicht.”

Liebe Freunde beim BDZV, bei der PMG, bei der VHB, beim Süddeutschen Verlag…,

… wäret ihr so freundlich, den Fall noch mal zu prüfen und den ehrwürdigen RA Steinhöfel so von jedem Verdacht freizustellen.

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Schon 3 Kommentare.

  1. Uwe Mommert

    Da ist sie wieder, die Sache mit dem Glashaus und den Steinen. Im deutschen Rechtedschungel können sich also auch die Raubtiere mal verirren.

  2. Ansgar Bolle

    also ich hätte ja auch nix dagegen, wenn der gute mal selber etwas auf die hörner bekommt, aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß steini auf so etwas nicht achtet…

  3. Rainersacht

    In Sachen Web und so sind des Steinhöfels Helfershelfer ziemliche Amateure…

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